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Ablauf Krankmeldung

In §43 Abs. 2 des Schulgesetzes für NRW ist die Teilnahme am Unterricht folgendermaßen geregelt:„Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.“

Bei uns an den beiden Schulen Am Schäferland haben wir konkret folgendes Vorgehen festgelegt:

  1. Bevorzugt Krankmeldung über den Schulmanager (ggf. Mitteilung an die Klassenleitung über Schulmanager). Sollte dieser Weg nicht möglich sein: Anruf im Sekretariat der Schule und Mitteilung, dass Ihr Kind nicht kommt. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen, falls das Sekretariat nicht persönlich erreichbar ist.
  2. Bei Krankmeldung über den Elternaccount bei Schulmanager ist keine weitere schriftliche Entschuldigung/ Benachrichtigung mehr nötig.
  3. Bei telefonischer Mitteilung ist nach Rückkehr in die Schule die Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung oder eines ärztlichen Attests oder eine nachträgliche Mitteilung über Schulmanager mit Angabe des Grundes für das Schulversäumnis einzureichen.