Zum Inhalt springen

Technik

Technik ab Klasse 7

Der schulinterne Lehrplan ist in Anlehnung an den Kernlehrplan für Gesamtschulen Sekundarstufe 1 erstellt worden, da es für Realschulen bisher keinen Kernlehrplan Technik gibt. Der Lehrplan behandelt das Hauptfach Technik im Rahmen des Wahlhauptfaches.

Die Wahlhauptfächer werden in allen Jahrgangsstufen dreistündig unterrichtet. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Doppel- und eine Einzelstunde. Diese Aufteilung wurde gewählt, um dem zeitlichen Anspruch der praktischen Arbeiten durch die Doppelstunde gerecht zu werden.

Kompetenzbereiche

Die Fachkonferenz Technik hat sich das Ziel gesetzt, die Kernkompetenzen auf die zentralen Handlungsfelder von Technik abzubilden. So eignen sich die Schülerinnen und Schülern über die Jahrgänge komplexer werdende Kompetenzen zur Bewältigung von Aufgaben u.a. in den Bereichen der Produktion, der Versorgungs-, Verkehrs- und Bautechnik an.

Die Unterrichtsvorhaben der Stufen 7-10 wurden in ihren Inhalten mit der Fachkonferenz Naturwissenschaften, Physik und Informatik abgestimmt und sollten daher nur nach Absprache in ihrer Reihenfolge verändert werden.

Der Unterricht soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, dass sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden-, Verfahrens- sowie die Handlungskompetenz ausschließlich Inhaltsfeld übergreifend angelegt sind, werden die Sach- sowie die Urteils- Entscheidungskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. 

Die Sachkompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, einfache fachbezogene Sachverhalte einzuordnen, ein erstes Grundverständnis zentraler Dimensionen von Arbeit zu formulieren und elementare Fachbegriffe sachgerecht anzuwenden, in elementarer Form technische Strukturen darzustellen und grundlegende technische Prozesse zu beschreiben.

Die Methoden- und Verfahrenskompetenz beinhaltet die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler über Verfahren der Informationsbeschaffung und -entnahme, der Aufbereitung, Strukturierung, Analyse und Interpretation sowie Verfahren der Darstellung und Präsentation zu verfügen.

Die Urteils- und Entscheidungskompetenz beschreibt die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, grundlegende fachbezogene Sachverhalte und Verfahren vor dem Hintergrund vorgegebener Kriterien zu beurteilen, in Ansätzen einen begründeten eigenen Standpunkt zu formulieren, überschaubare Situationen oder Ereignisse aus verschiedenen Perspektiven zu beurteilen sowie sich in vorstrukturierten, fachlich geprägten Situationen begründet für eine Handlungsoption zu entscheiden.

Die Handlungskompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, einfach handhabbare Werkstoffe zu be- und verarbeiten, einfache Werkzeuge, Geräte und Maschinen zu bedienen und zu pflegen, unter Anleitung – auch simulativ – einzelne Lösungen und Lösungswege für überschaubare fachbezogene Probleme zu entwickeln, die eigenen Positionen auch in der Auseinandersetzung mit kontroversen Sichtweisen in angemessener Form im unterrichtlichen Zusammenhang zu vertreten sowie ein überschaubares Projekt im schulischen Umfeld zu organisieren.

Inhaltsfelder

Jahrgang 7

Werkstoff Holz (Holzarten, Holzwerkstoffe, Holzbearbeitung)
Werkstoff Metall (Stahlherstellung, Metallbearbeitung)

Jahrgang 8

Werkstoff Kunststoff (Kunststoffarten, Kunststoffbearbeitung)
Maschinenlehre (Kunststoffarten, Kunststoffbearbeitung)
Getriebelehre   (Übersetzungsberechnungen)
Fertigungsarten  (Einzel- und  Massenfertigung, Fertigungsplanung)


Jahrgang 9

Technisches Zeichnen (Bemaßung von Bauteilen, Dreitafelprojektion, dreidimensionale Darstellungen)
Elektromechanik   (Elektrische Bauteile, Arten von Schaltungen, Elektromotor)
KFZ-Technik (2-Takt-Motor, 4-Takt-Motor, Alternative Antriebe und Kraftstoffe)

Jahrgang 10

Bautechnik (Holz in der Bau-technik, Metall in der Bautechnik, Mauerwerk und Beton, Festigkeitslehre)
Energietechnik (Energieerzeugung, regenerative Energien, Energienutzung  und  -einsparung)

Inhaltsfelder für das Fach Technik


Leistungsbewertung

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie in Anlehnung an Kapitel 3 des Kernlehrplans Arbeitslehre für die Gesamtschule hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen.

Die Leistungsbewertung der schriftlichen Klassenarbeiten erfolgt in Anlehnung an die Bewertung der zentralen Prüfungen für Realschulen im Fach Mathematik.

Übergeordnete Kriterien:

Die Bewertungskriterien für ein Produkt bzw. ein Ergebnis müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Die Leistungsbewertung orientiert sich hierbei an den Indikatoren zur Bewertung der Sonstigen Leistungen (vgl. unten 4.). Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Folgendes zu legen:

  • Komplexität/Grad der Abstraktion
  • Selbstständigkeit im Arbeitsprozess
  • Einhaltung gesetzter Fristen
  • Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
  • Bestimmungsgemäßer Einsatz von Werkzeug und Maschinen 
  • Ordentlichkeit / Präzision
  • Bei Gruppenarbeiten:
    • selbstständige Themenfindung
    • Einbringen in die Arbeit der Gruppe
    • Durchführung fachlicher Arbeitsanteile
    • Kooperation mit dem Lehrenden / Aufnahme von Beratung
    • kurze schriftliche Übungen
  • Im Regelfall soll das Bewertungsschema zu Grunde gelegt werden, das für zentrale Abschlussarbeiten Mathematik (ZP 10) vorgesehen ist:
Err. Punkte100%-87%86%-73%72%-59%58%-45%44%-18%17%-0%
Notenstufe123456
Notenverteilung im Fach Technik

Kriterien für die Überprüfung der praktischen Leistung

  • Qualität der Bearbeitung: eigenständig angefertigt bzw. Arbeiten selbstständig ausgeführt – Maße im gesetzten Toleranzrahmen eingehalten
  • Vollständigkeit: alle Arbeiten ausgeführt
  • Sauberkeit und Ordnung: Werkstück mit Namen versehen – Werkstück sauber