Für die Bewertung der sonstigen Leistungen gilt SchulG § 48:
- Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein.
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Indikatoren
Unterrichtsgespräch
Qualität und sachliche Richtigkeit
Quantität und Kontinuität
Eigenständigkeit
Kreativität (Lösung der Problemstellung)
Fachsprachlicher Ausdruck / Verständlichkeit
Unterrichtsergebnisse
Lernwissen (sachliche Richtigkeit / grammatikalische Korrektheit)
Fachsprachlicher Ausdruck / Verständlichkeit
Methodenwissen
Gruppenarbeit / Präsentationen
Qualität und sachliche Richtigkeit
Fachsprachlicher Ausdruck
Darstellungsleistung
Engagement
Berücksichtigung von individuellen (Teil-) Leistungen im Gruppenergebnis
Sonstige schriftliche Leistungen
Schriftliche Übungen (z.B. Vokabeltests)
Referate (Inhalts- u. Vortragskriterien nach Bewertungsraster mit Punktesystem)
Versuchsprotokolle in den Naturwissenschaften
Arbeitsmappen / Dossiers / Portfolios
Sachliche Richtigkeit
Struktur und Vollständigkeit
Lesbarkeit und Ordnung
Praktische Arbeiten
Fachliche Leistung
Persönliche Fertigkeiten und Eigenständigkeit
Konzentration, Zielorientierung und Zeitmanagement
Besondere Lernleistungen
besondere bzw. freiwillige Referate
Exkurse
Buchvorstellungen
Differenzierte Ausführungen zu den sonstigen Leistungen sind in den Stoffverteilungsplänen der einzelnen Fächer ersichtlich.