Zum Inhalt springen

Sonstige Leistungen

Für die Bewertung der sonstigen Leistungen gilt SchulG § 48:

  1. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein.
  2. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Indikatoren

Unterrichtsgespräch 

Qualität und sachliche Richtigkeit
Quantität und Kontinuität
Eigenständigkeit
Kreativität (Lösung der Problemstellung)
Fachsprachlicher Ausdruck / Verständlichkeit 


Unterrichtsergebnisse 

Lernwissen (sachliche Richtigkeit / grammatikalische Korrektheit)
Fachsprachlicher Ausdruck / Verständlichkeit
Methodenwissen 


Gruppenarbeit / Präsentationen 

Qualität und sachliche Richtigkeit
Fachsprachlicher Ausdruck 
Darstellungsleistung
Engagement
Berücksichtigung von individuellen (Teil-) Leistungen im Gruppenergebnis 


Sonstige schriftliche Leistungen 

Schriftliche Übungen (z.B. Vokabeltests)
Referate (Inhalts- u. Vortragskriterien nach Bewertungsraster mit Punktesystem)
Versuchsprotokolle in den Naturwissenschaften


Arbeitsmappen / Dossiers / Portfolios 

Sachliche Richtigkeit
Struktur und Vollständigkeit
Lesbarkeit und Ordnung


Praktische Arbeiten 

Fachliche Leistung
Persönliche Fertigkeiten und Eigenständigkeit
Konzentration, Zielorientierung und Zeitmanagement 


Besondere Lernleistungen 

besondere bzw. freiwillige Referate
Exkurse
Buchvorstellungen 


Differenzierte Ausführungen zu den sonstigen Leistungen sind in den Stoffverteilungsplänen der einzelnen Fächer ersichtlich.